Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tobias Seitz & Andreas Seitz GbR · Mustang Allgäu · Trienter Straße 40b · 87437 Kempten (Allgäu)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge zwischen der Tobias Seitz & Andreas Seitz GbR, handelnd unter der Bezeichnung Mustang Allgäu (nachfolgend „Vermieter"), und dem jeweiligen Mieter.
§ 2 Mietvoraussetzungen
(1) Das Mindestalter des Mieters und sämtlicher berechtigter Fahrer beträgt 23 Jahre.
(2) Der Fahrer muss seit mindestens drei Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
(3) Vor Fahrzeugübergabe sind ein gültiger Führerschein, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie die vereinbarte Kaution vorzulegen.
(4) Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Mietvertrag kommt durch Unterzeichnung beider Vertragsparteien zustande.
(2) Reservierungen begründen keinen Anspruch auf Fahrzeugüberlassung.
(3) Für zeitgebundene Freizeitdienstleistungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
§ 4 Berechtigte Fahrer
(1) Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter sowie den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern geführt werden.
(2) Der Mieter kann einen Zusatzfahrer gegen eine einmalige Gebühr von 19,00 EUR anmelden.
(3) Pro Mietvertrag ist maximal ein Zusatzfahrer zulässig.
(4) Die Überlassung des Fahrzeugs an nicht eingetragene Personen ist untersagt.
(5) Der Mieter haftet für das Verhalten des Zusatzfahrers wie für eigenes Verhalten.
§ 5 Fahrzeugzustand und Übergabe
(1) Das Fahrzeug wird in technisch einwandfreiem Zustand übergeben.
(2) Bei Übergabe und Rückgabe wird ein Übergabe- bzw. Rückgabeprotokoll erstellt.
(3) Der darin dokumentierte Fahrzeugzustand gilt als von beiden Vertragsparteien anerkannt.
§ 6 Mietdauer
(1) Die Mietdauer ergibt sich aus dem Mietvertrag.
(2) Eine Verlängerung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
§ 7 Kaution
(1) Die Kaution beträgt 1.500,00 EUR.
(2) Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution ganz oder teilweise bis zur Klärung offener Forderungen, Schäden, Verkehrsverstöße oder sonstiger Ansprüche einzubehalten.
§ 8 Fahrzeugnutzung
(1) Das Fahrzeug ist pfleglich und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu behandeln.
(2) Verboten sind insbesondere:
- Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss
- Rennstreckenfahrten
- Touristenfahrten auf Rennstrecken
- Motorsportveranstaltungen
- Burnouts
- Driftfahrten
- Launch-Control-Starts
- Fahrsicherheitstrainings ohne Zustimmung
- Weitervermietung
- Nutzung zur Begehung von Straftaten
(3) Das Fahrzeug ist ein Nichtraucherfahrzeug.
(4) Bei Verstoß gegen das Rauchverbot trägt der Mieter sämtliche Kosten der erforderlichen Geruchsneutralisierung und Fahrzeugaufbereitung.
(5) Haustiere sind nicht gestattet.
(6) Der Mieter sowie etwaige Zusatzfahrer bestätigen, über ausreichende Erfahrung im Umgang mit leistungsstarken Fahrzeugen zu verfügen und das Fahrzeug ausschließlich entsprechend ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten zu führen.
(7) Bei außergewöhnlicher Verschmutzung des Fahrzeugs, insbesondere durch Tierhaare, starke Verschmutzungen des Innenraums, Flecken, Geruchsbelästigungen, Erbrochenes oder sonstige über die normale Nutzung hinausgehende Verunreinigungen, trägt der Mieter die erforderlichen Reinigungs- und Aufbereitungskosten.
§ 9 Auslandsfahrten
(1) Fahrten innerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz sind zulässig.
(2) Fahrten in andere Staaten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
(3) Sämtliche Maut-, Vignetten-, Tunnel-, Park- und sonstigen Nutzungsgebühren trägt der Mieter.
§ 10 Kraftstoff
(1) Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben.
(2) Das Betanken mit ungeeignetem Kraftstoff ist untersagt.
(3) Sämtliche hierdurch entstehenden Schäden und Kosten trägt der Mieter.
(4) Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, trägt der Mieter die Kosten für die fehlende Kraftstoffmenge. Zusätzlich wird eine Servicepauschale in Höhe von 25,00 EUR erhoben.
§ 11 Kilometerregelung
(1) Die im Angebot ausgewiesenen Freikilometer sind im Mietpreis enthalten.
(2) Mehrkilometerpakete können vor Mietbeginn hinzugebucht werden.
(3) Nicht vorab gebuchte Mehrkilometer werden mit 1,50 EUR pro Kilometer berechnet.
§ 12 Rückgabe
(1) Das Fahrzeug ist pünktlich am vereinbarten Ort zurückzugeben.
(2) Bei verspäteter Rückgabe gelten folgende Regelungen:
- Bis 30 Minuten: kostenfrei
- 30 bis 60 Minuten: 50 % des Tagesmietpreises
- Über 60 Minuten: voller zusätzlicher Tagesmietpreis
(3) Weitergehende Schäden bleiben vorbehalten.
§ 13 Unfall, Panne und Warnmeldungen
(1) Jeder Unfall, Diebstahl oder Schaden ist unverzüglich zu melden.
(2) Bei Unfällen ist die Polizei zu verständigen.
(3) Leuchtet eine Warn- oder Kontrollleuchte auf oder treten ungewöhnliche Geräusche, Gerüche oder Fahrverhalten auf, ist die Fahrt unverzüglich zu unterbrechen und der Vermieter zu informieren.
§ 14 Verbotene Fahrmanöver und Vertragsstrafe
(1) Burnouts, Driftfahrten, Launch-Control-Starts, Rennstarts, Beschleunigungsrennen sowie sonstige fahrzeugschädigende Fahrmanöver sind untersagt.
(2) Bei einem nachgewiesenen Verstoß wird eine Vertragsstrafe von 1.000,00 EUR je Verstoß fällig.
(3) Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten.
(4) Entstandene Schäden oder erhöhter Verschleiß an Reifen, Felgen, Fahrwerk, Bremsanlage, Getriebe, Motor oder Antriebsstrang sind vom Mieter zu ersetzen.
(5) Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und die sofortige Rückgabe des Fahrzeugs zu verlangen.
§ 15 Fahrzeugdaten und Telematik
(1) Das Fahrzeug ist mit elektronischen Steuergeräten ausgestattet, welche fahrzeugrelevante Betriebsdaten speichern.
(2) Der Vermieter ist berechtigt, Fahrzeugdaten zur Schadensaufklärung, Missbrauchskontrolle und Beweissicherung auszulesen.
(3) Die Nutzung von Launch-Control-Funktionen, Line-Lock-Funktionen (Vorderradsperre), Rennstartfunktionen sowie bestimmte Betriebszustände können technisch nachvollziehbar und dokumentierbar sein.
(4) Fahrzeugdaten können insbesondere nach Schadensfällen oder Verdachtsfällen von Vertragsverstößen ausgewertet werden.
§ 16 Versicherung
(1) Das Fahrzeug verfügt über die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen.
(2) Die Selbstbeteiligung beträgt grundsätzlich 4.000,00 EUR je Schadenfall.
(3) Gegen Zahlung von 29,00 EUR pro Mietvorgang kann die Selbstbeteiligung auf 2.500,00 EUR reduziert werden.
(4) Die Haftungsreduzierung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Alkohol- oder Drogeneinfluss, Rennstreckennutzung oder sonstigen schweren Vertragsverstößen.
§ 17 Verkehrsverstöße
(1) Sämtliche Verkehrsverstöße gehen zu Lasten des Mieters.
(2) Für die Bearbeitung behördlicher Anfragen wird eine Bearbeitungspauschale von 25,00 EUR je Vorgang berechnet.
§ 18 Stornierung und Nichterscheinen
(1) Mehr als 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei.
(2) 7 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises.
(3) Weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises.
(4) Das Fahrzeug wird bei Nichterscheinen maximal 60 Minuten reserviert gehalten.
(5) Danach gilt die Buchung als nicht angetreten und der volle Mietpreis wird fällig.
§ 18a Umbuchungen
(1) Eine Umbuchung ist bis 72 Stunden vor Mietbeginn einmalig kostenfrei möglich.
(2) Danach fällt eine Umbuchungsgebühr von 25,00 EUR an.
(3) Die Umbuchung erfolgt vorbehaltlich der Fahrzeugverfügbarkeit.
§ 19 Schlüsselverlust
Bei Verlust, Beschädigung oder Nicht-Rückgabe von Fahrzeugschlüsseln, Keyless-Go-Komponenten, Fahrzeugpapieren oder Fahrzeugzubehör trägt der Mieter sämtliche hierdurch entstehenden Kosten einschließlich Ersatzbeschaffung, Programmierung, Transport-, Werkstatt- und Mietausfallkosten.
§ 20 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsdurchführung und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
§ 21 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Kempten (Allgäu).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.